LeanSafety & ESG
Arbeitsschutz 8 Min. Lesezeit

Externer oder interner RSPP: Kosten, Verantwortung und Auswahl

Die Wahl hängt von Tätigkeiten, Risiken, Qualifikation und gesetzlichen Pflichten ab. Ein externer RSPP übernimmt nicht die Verantwortung des Arbeitgebers.

Die Wahl zwischen internem und externem RSPP ist kein reiner Preisvergleich. Prüfen Sie zuerst, ob das Gesetz einen internen Dienst verlangt, und bewerten Sie dann Fachwissen, Kontinuität und die Betreuung der tatsächlichen Unternehmensrisiken.

Was Gesetzesdekret 81/2008 vorsieht

Artikel 31 erlaubt einen internen Präventions- und Schutzdienst oder die Beauftragung qualifizierter externer Personen beziehungsweise Dienste nach Artikel 32. Fehlen intern qualifizierte Personen, ist ein externer Dienst erforderlich.

In bestimmten Fällen muss ein interner Dienst mit internem RSPP eingerichtet werden, etwa in bestimmten Industriebetrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, Bergbauunternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Pflegeeinrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten; die gesetzlichen Bedingungen sind maßgeblich.

Externer RSPP: Flexibilität und Fachwissen

Ein externer RSPP kann branchenübergreifende Erfahrung und Zugang zu Fachleuten bieten. Das eignet sich etwa, wenn intern keine qualifizierten Ressourcen vorhanden sind oder mehrere Risikobereiche betreut werden müssen.

Definieren Sie Leistungen konkret: Begehungen, Reaktionszeiten, Prozesskenntnis, Teilnahme an Besprechungen und Abstimmung mit Führungskräften, Vorgesetzten und Betriebsarzt. Eine reine Dokumentenlösung kann betriebliche Änderungen übersehen.

Interner RSPP: Kontinuität im Alltag

Eine interne Präsenz erleichtert die Kenntnis der Arbeitsbereiche, die schnelle Aufnahme von Meldungen und den Austausch mit den operativen Teams. Das kann bei komplexen Organisationen oder häufigen Prozessänderungen hilfreich sein.

Das Unternehmen muss ausreichend Zeit, Ressourcen, Qualifikation und Personal für den Dienst bereitstellen. Bei Bedarf kann das interne Team externe Fachkompetenz ergänzen.

Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber

Artikel 31 Absatz 5 stellt klar, dass ein externer Dienst den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortung entbindet. Der RSPP unterstützt die Prävention, ersetzt aber keine gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers.

Prüfen Sie zunächst die Pflicht zu einem internen Dienst und vergleichen Sie anschließend Kompetenz, Präsenz, Standorte und Zusammenarbeit. Lean Safety ESG unterstützt RSPP-Leistungen und Baustellenmanagement.

Gesamtkosten statt nur Angebotspreis vergleichen

Ein interner Dienst kostet mehr als das Gehalt: Schulung, Auffrischung, Arbeitszeit, Vertretung und Fachmittel gehören dazu. Beim externen Dienst zählen neben dem Honorar die enthaltenen Tätigkeiten, Begehungen, Reaktionszeiten und Zusatzleistungen.

Vergleichen Sie anhand derselben Aufgabenliste: Begehungen, Besprechungen, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Dokumentenpflege, Schulung und Änderungsmanagement. Klären Sie Ansprechperson und Nachverfolgung. Für manche Unternehmen ist eine interne Kontaktperson mit externem Fachsupport sinnvoll.

Praktische Entscheidungshilfe

Ein kleines Unternehmen ohne qualifiziertes internes Personal kann einen strukturierten externen Dienst benötigen. Ein komplexer Betrieb mit mehreren Schichten profitiert möglicherweise von täglicher interner Präsenz und ergänzendem Fachwissen. Maßgeblich sind Rechtslage und tatsächliche Risiken.

Legen Sie Zuständigkeiten, Verfügbarkeit, Begehungen, Kommunikation und Ergebnisse schriftlich fest. Prüfen Sie, ob Maßnahmen nachverfolgt und operative Führungskräfte einbezogen werden, nicht nur die Zahl der erstellten Dokumente.

  • Ist für diese Tätigkeit ein interner Dienst vorgeschrieben?
  • Wer hat Qualifikation und Zeit für die Aufgabe?
  • Welche Risiken erfordern tägliche Präsenz oder Spezialwissen?
  • Welche Leistungen sind enthalten und wie werden sie überprüft?

Quellen und Referenzen

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