Ob ein Unternehmen 10 oder 85 Terajoule überschreitet, lässt sich nicht anhand einer einzelnen Stromrechnung entscheiden. Maßgeblich ist der durchschnittliche Jahresverbrauch der letzten drei Jahre über alle relevanten Energieträger.
Was die EED-Schwellen vorsehen
Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/1791 unterscheidet zwei Gruppen. Bei mehr als 10 TJ durchschnittlichem Jahresverbrauch ist mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit erforderlich, sofern kein anrechenbares Energiemanagementsystem besteht. Über 85 TJ ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorgesehen.
Berücksichtigt wird der Gesamtverbrauch relevanter Energieträger wie Strom, Gas und Brennstoffe. 10 TJ entsprechen etwa 2,78 GWh, 85 TJ etwa 23,61 GWh.
- Den Dreijahresdurchschnitt verwenden, nicht einen einzelnen Monat oder Lieferanten.
- Alle Energieträger vor der Summe in eine gemeinsame Einheit umrechnen.
Europäische Fristen nach Artikel 11
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie endete am 11. Oktober 2025. Die Leitlinien der Kommission nennen den 11. Oktober 2026 als erste Auditfrist für Unternehmen über 10 TJ und den 11. Oktober 2027 als Frist für ein Energiemanagementsystem bei mehr als 85 TJ.
Unternehmen in Italien müssen zusätzlich die geltenden nationalen Vorschriften und Umsetzungsbestimmungen prüfen. Ein allgemeiner EU-Zeitplan oder ein Vertragsverletzungsverfahren ersetzt nicht die Prüfung der konkret anwendbaren nationalen Anforderungen.
Prüfen, ob das Unternehmen 10 TJ überschreitet
Sammeln Sie mindestens drei Jahre vergleichbarer Verbrauchsdaten für alle Energieträger, mit einheitlichen Einheiten und Zeiträumen. Legen Sie anhand der geltenden Regeln fest, welche Gesellschaften, Standorte und Tätigkeiten einbezogen werden.
Nach Berechnung des Durchschnitts ist die passende Schwelle sowie eine mögliche Ausnahme zu prüfen. Bei knappem Ergebnis sollten Umrechnungen, Datenlücken und Bilanzgrenze fachkundig geprüft werden.
Von der Schwelle zum Verbesserungsplan
Ein Audit sollte mehr leisten als die Pflicht festzustellen: Verbrauch nach Standort und Prozess aufschlüsseln, Verluste finden, Maßnahmen priorisieren und Einsparungen abschätzen. ISO 50001 kann Ziele, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung dauerhaft verankern.
Prüfen Sie nationale Anforderungen und beziehen Sie vor der Terminplanung eine qualifizierte Fachperson ein.
Rechenbeispiel über drei Jahre
Angenommen, der Jahresverbrauch beträgt 2,60 GWh, 2,90 GWh und 3,10 GWh. Der Durchschnitt liegt bei 2,87 GWh. Da 1 TJ etwa 277,78 MWh entspricht, sind das rund 10,32 TJ und damit mehr als 10 TJ.
Das Beispiel dient der Veranschaulichung. Verwenden Sie vollständige Daten, die richtige Bilanzgrenze und anwendbare Umrechnungsfaktoren; bei einem Ergebnis nahe der Schwelle besonders sorgfältig prüfen.
- Den Durchschnitt der drei Jahreswerte berechnen, nicht die Dreijahressumme.
- Vor dem Addieren alle Energieträger umrechnen.
- Die Richtlinie spricht von einem Verbrauch „über“ der jeweiligen Schwelle.
Daten vor der Bewertung erfassen
Erstellen Sie eine Jahrestabelle für Strom, Gas, Brennstoffe und weitere Energieträger. Dokumentieren Sie Einheit, Zeitraum, Quelle, Standort und Umrechnungsfaktor. Rechnungen sind ein Ausgangspunkt und können durch Zähler- oder Produktionsdaten zu ergänzen sein.
Audit und zertifiziertes Energiemanagementsystem sind nicht in jedem Fall austauschbar. Entscheidend sind Verbrauchsgruppe, mögliche Ausnahmen und das geltende nationale Recht.
